Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf eine fachkundige Begleitung durch eine Hebamme/und oder eine ärztliche Begleitung. Frauen mit einer privaten Krankenversicherung sollten vor der Hebammenbegleitung bei ihrer Versicherung erfragen, ob Hebammenhilfe in Anspruch genommen werden kann.
Wo Sie die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchführen lassen, ist allein Ihre Entscheidung. Dabei ist die Wahlmöglichkeit "Arzt" oder "Hebamme" nicht einmalig, sondern auch im Wechsel nutzbar - Sie entscheiden.